Ausländisches Eigentum in Ras Al Khaimah
Investitionsleitfaden

Ausländisches Eigentum in Ras Al Khaimah

Wer besitzen darf, wo, und welche Rechte Sie als ausländischer Käufer erhalten.

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Können Ausländer in Ras Al Khaimah Eigentum (Freehold) erwerben? Ja — Nicht-VAE-Bürger können in ausgewiesenen Investitionszonen vollständiges Eigentum erwerben, mit eingetragenem Titel und Erbrechten.

Freehold bedeutet, dass Sie Objekt und Grundstück dauerhaft besitzen, mit eingetragener Eigentumsurkunde. Für den Kauf ist kein Aufenthalt nötig. Eigentümer dürfen vermieten, verkaufen oder vererben.

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FAQ

Können Ausländer in RAK vollständiges Eigentum halten?
Ja. Nicht-VAE-Bürger können in Investitionszonen Freehold-Eigentum erwerben.
Brauche ich für den Kauf einen VAE-Aufenthalt?
Nein. Für Kauf oder Besitz ist kein Aufenthalt erforderlich.
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